Samstag ist die neueste Änderung des Infektionsschutzgesetzes und die damit verbundene bundesweite Notbremse in Kraft getreten.
Diese greift sobald in einer Region der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Passend dazu hat die IHK Arnsberg die Auswirkungen auf unser privates und wirtschaftliches Leben in ihrem neuesten Rundschreiben zusammengetragen. So wurde für den Aufenthalt von Personen außerhalb der Wohnung beispielsweise die sogenannte Ausgangssperre in der Zeit von 22.00 bis 05.00 Uhr verhängt und im Personenverkehr das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben.
Körpernahe Dienstleistungsbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, müssen ihre Türen bei einer aktuellen Inzidenz von über 150 leider für Kunden geschlossen halten. Ausgenommen davon sind Friseur- und Fußpflegesalons sowie medizinische und therapeutische Einrichtungen, bei denen neben dem Tragen einer Schutzmaske ein negativer und maximal 24 Stunden alter Test erforderlich ist.
Darüber hinaus müssen Arbeitgeber ihren Angestellten wenn möglich Home Office und auch in Branchen ohne erhöhtes Infektionsrisiko zwei Tests pro Woche anbieten, wohingegen Arbeitnehmer von diesen Angeboten Gebrauch machen sollten, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen.
Die detaillierten Änderungen sowie die Ausnahmen von diesen Regelungen können Sie wie immer dem ausführlichen Informationsblatt der IHK entnehmen, welches Sie sich mit einem Klick auf den nachfolgenden Button herunterladen können.