Zahlen, Daten & Fakten über die Fachwelt Olsberg

Wissenswertes über die Fachwelt

In der heutigen Zeit ist es besonders wichtig, seinen Ort gut zu präsentieren. Der Einzelhandel und die Gastronomie bilden für Einwohner und Besucher den ersten Anker für einen schönen Ort. Ein ansprechendes Ortsbild, kostenfreie und zentrale Parkmöglichkeiten geben hierzu den Rahmen. Für die Einwohner unseres schönen Städtchens zählen zahlreiche Handwerksbetriebe, eine gute medizinische Versorgung und ein reichhaltiges Angebot an Dienstleistungen zu einem stimmigen Ortsbild. Passen all diese Faktoren wächst die Zufriedenheit – und in Olsberg und seinen Dörfern lässt es sich wirklich gut leben. Noch steht der Ort gut da – und damit es auch so bleibt, ist es wichtig das WIR zu stärken. Die Fachwelt Olsberg hat es sich auf ihre Fahne geschrieben, genau dieses Bindeglied zwischen den Branchen zu bilden. Sei es durch Aktionen zur Verbesserung der Außendarstellung, verkaufsoffene Sonntage, Thementage wie z.b. einen Weihnachtsmarkt oder auch die Interessenvertretung von Selbständigen gegenüber der Stadt Olsberg.

Wenn Sie sich entschließen, der Fachwelt als Mitglied beizutreten, stärken Sie unsere Position und wir können auch in Zukunft Ideen entwickeln und vor allem auch umsetzen. Die Mitgliedsbeiträge fließen z.B. in die Veranstaltungen, in Werbemaßnahmen zur Kaufkraftbindung oder auch die Weihnachtsbeleuchtung im Ort.

Die Fachwelt Olsberg benötigt aber nicht nur Liquidität, sondern auch „Manpower”. Hier freuen wir uns immer über Ideen, Tipps und Anregungen für Maßnahmen zur Stärkung unserer Mitglieder.

Ein nicht zu unterschätzender weiterer Vorteil: Falls Sie Werbung in den örtlichen Zeitungen schalten, wird Ihnen als Fachwelt-Mitglied ein Rabatt von 20% auf Ihren Anzeigenpreis gewährt.

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7. MÄRZ 1979

GRÜNDUNG

Am 7.3.1979 wurde die Werbegemeinschaft Olsberg Bigge e.V. durch Ausgliederung aus dem Kur- und Verkehrsverein zu einem selbständigen Verein. Die Begründung: die Interessen des Handels, der Dienstleistungen und des Handwerks besser in der Öffentlichkeit darstellen zu können.

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RECHTLICHES
ZUR GRÜNDUNG

Die Leitung der Werbegemeinschaft bestand aus 5 Vorstands- und 8 Beiratsmitgliedern (Amtszeit Beirat 3 Jahre, gewählt durch die Hauptversammlung, Amtszeit Vorstand 3 Jahre, gewählt durch den Beirat).

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GRÜNDUNGSVORSTAND

Karl-Heinz Lange · 1. Vorsitzender (Schuhhaus Vorderwülbecke)
Manfred Ditz · 2. Vorsitzender (Der neue Raum)
Richard Gudermann · Geschäftsführer (Immobilien Gudermann)
Felix Naber sen. · Beisitzer (Mode Cruse)
Adolf Korbmacher · Beisitzer (Mode Korbmacher)

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1979 - 2018

1. VORSITZENDER/
1. VORSITZENDE

Karl-Heinz Lange (1979-1983)
Christa Lenze (1983-1995)
Klaus Mohr (1995-1998)
Hubert Ditz (1998-2004)
Dieter Brambor (2004-2005)
Felix Naber (2005-2006)
Helmut Schmücker (2006-Januar 2015)
Sven Flottmann (Januar 2015-Juli 2015)
Helmut Schmücker (Juli 2015-November 2018)

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8. APRIL 2014

UMBENENNUNG
ZUR FACHWELT OLSBERG E.V.

Auf der Jahreshauptversammlung am 8. April 2014 wurde die Werbegemeinschaft Olsberg-Bigge e.V. in die Fachwelt Olsberg e.V. umbenannt.

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NOVEMBER 2018-2024

GESCHÄFTSFÜHRENDER
VORSTAND

Im November 2018 wurde die Satzung der Fachwelt Olsberg e.V. dahingehend geändert, dass fortan ein geschäftführender Vorstand die Geschicke der Vereins leiten darf.

Bernadette Kimmlinger, Stefanie Brüschke, Tina Mettner (seit November 2018)

In der Zeit von November 2018 bis März 2020 gehörte unser langjähriger Kassierer Carsten Laube (†) ebenfalls dem geschäftsführenden Vorstand an.

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21. August 2023 - 9. April 2024

GEWÄHLTER BEIRAT

Betty Martens, Britta Laube, Knut Finkel, Dieter Rickert, Sarah Wiese, Tina Mettner, Michel Holterhöfer, Anne Schulte-Holterhöfer

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seit dem 9. April 2024

VORSTANDSTEAM

Betty Martens, Britta Laube, Knut Finkel, Dieter Rickert, Sarah Wiese, Tina Mettner, Michel Holterhöfer, Anne Schulte-Holterhöfer

UNSERE SATZUNG

Durch Auswahl des Plus-Zeichens (+) kann der jeweilige Reiter geöffnet werden, durch das Minus-Zeichen (-) wird dieser wieder geschlossen.

§ 01 - NAME UND SITZ DES VEREINS

Der Verein führt den Namen „Fachwelt  Olsberg e. V.“. Er hat seinen Sitz in 59939 Olsberg. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 02 - ZWECK DES VEREINS

Gegenstand des Vereins ist die Förderung eines positiven Images im Interesse der Einwohner von Olsberg, der örtlichen Wirtschaft sowie der Mitglieder der Fachwelt. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Insbesondere unterstützt der Verein unterschiedliche Interessengemeinschaften in Olsberg bei ihren Belangen und Zielen.

Die erwirtschafteten Mittel sowie die Beiträge für den Zweckbetrieb werden gemäß den satzungsgemäßen Zielen des Vereins eingesetzt.

§ 03 - ORGANE DES VEREINS

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 04 - MITGLIEDER-VERSAMMLUNG

Mindestens einmal im Jahr hat der Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, in der der Geschäftsbericht für das vergangene Jahr erstattet wird. Die Mitgliederversammlung ist mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Der Vorstand muss ferner eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangt wird.

Bei Satzungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder in einer Mitgliederversammlung erforderlich. Die Einberufung erfolgt schriftlich per Post, Fax oder E-Mail unter der Mitteilung der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von mindestens 10 Tagen. Über die gefassten Beschlüsse sind Niederschriften anzufertigen, die von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen sind.

§ 05 - VORSTAND

Der geschäftsführende Vorstand gemäß § 26 BGB setzt sich mindestens aus zwei und maximal aus neun gleichberechtigten Mitgliedern zusammen.

Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Er wird auf 3 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

§ 06 - AUFNAHME DER MITGLIEDER

Mitglieder des Vereins können Firmen, Einzelpersonen, Behörden, Organisationen (Fach- und Wirtschaftsverbände etc.) werden. Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

§ 07 - AUSTRITT AUS DEM VEREIN

Der Austritt eines Mitgliedes ist nur am Ende eines Geschäftsjahres zulässig. Der Austritt ist jeweils bis zum 30. September schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären, wobei die Kündigung per eMail ebenfalls dem Schriftformerfordernis genügt.

Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an das Vereinsvermögen.

§ 08 - BEITRÄGE

Die Beiträge bemessen sich nach einer Beitragsordnung als Teil einer Geschäftsordnung, wobei Beiträge als Teil einer Geschäftsordnung durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.

§ 09 - AUFLÖSUNG DES VEREINS

Wird der Verein aufgelöst, so fällt das Vermögen des Vereins an eine steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Stiftung. Eine Konkretisierung durch Beschluss bleibt vorbehalten.

Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Satzung nichtig sein oder werden sollten, so gilt gleichwohl die Satzung in ihrem übrigen Umfang. Anstelle der ungültigen Bestimmungen ist eine angemessene Regelung durch die Organe des Vereins zu vereinbaren, die dem am
nächsten kommt, was diese gewollt haben oder gewollt haben würden, sofern sie die Ungültigkeit der Bestimmung bedacht hätten.
Die Satzung wurde am 07. März 1979 errichtet und der Verein unter der Registernummer VR 159 beim Amtsgericht in Brilon eingetragen. Mittlerweile wird der Verein beim Amtsgericht Arnsberg unter der Registernummer VR 10159 geführt. Die Satzungsänderung wurde in der Mitgliederversammlung am 20. November 2018 beschlossen und dem Amtsgericht mitgeteilt. Die neue Satzung wurde am 9.4.2024 beschlossen.

MITGLIED WERDEN

Hier können Sie sich ganz einfach unsere Beitrittsdokumemte im PDF-Format herunterladen.

Einfach ausdrucken, ausfüllen und einreichen. Dies kann sowohl auf dem postalischen Weg als auch durch eine Abgabe erfolgen. Selbstverständlich können Sie die Dokumente auch per e-Mail zurücksenden.

Sie haben noch Fragen? Zögern Sie nicht und sprechen Sie einfach geziel ein Vorstandsmitglied an – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Fachwelt Olsberg e.V.
Zum Küsterland 4
59939 Olsberg-Assinghausen
Mobil 0151 57684059
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