Zahlen, Daten & Fakten über die Fachwelt Olsberg
Wissenswertes über die Fachwelt
In der heutigen Zeit ist es besonders wichtig, seinen Ort gut zu präsentieren. Der Einzelhandel und die Gastronomie bilden für Einwohner und Besucher den ersten Anker für einen schönen Ort. Ein ansprechendes Ortsbild, kostenfreie und zentrale Parkmöglichkeiten geben hierzu den Rahmen. Für die Einwohner unseres schönen Städtchens zählen zahlreiche Handwerksbetriebe, eine gute medizinische Versorgung und ein reichhaltiges Angebot an Dienstleistungen zu einem stimmigen Ortsbild. Passen all diese Faktoren wächst die Zufriedenheit – und in Olsberg und seinen Dörfern lässt es sich wirklich gut leben. Noch steht der Ort gut da – und damit es auch so bleibt, ist es wichtig das WIR zu stärken. Die Fachwelt Olsberg hat es sich auf ihre Fahne geschrieben, genau dieses Bindeglied zwischen den Branchen zu bilden. Sei es durch Aktionen zur Verbesserung der Außendarstellung, verkaufsoffene Sonntage, Thementage wie z.b. einen Weihnachtsmarkt oder auch die Interessenvertretung von Selbständigen gegenüber der Stadt Olsberg.
Wenn Sie sich entschließen, der Fachwelt als Mitglied beizutreten, stärken Sie unsere Position und wir können auch in Zukunft Ideen entwickeln und vor allem auch umsetzen. Die Mitgliedsbeiträge fließen z.B. in die Veranstaltungen, in Werbemaßnahmen zur Kaufkraftbindung oder auch die Weihnachtsbeleuchtung im Ort.
Die Fachwelt Olsberg benötigt aber nicht nur Liquidität, sondern auch „Manpower”. Hier freuen wir uns immer über Ideen, Tipps und Anregungen für Maßnahmen zur Stärkung unserer Mitglieder.
Ein nicht zu unterschätzender weiterer Vorteil: Falls Sie Werbung in den örtlichen Zeitungen schalten, wird Ihnen als Fachwelt-Mitglied ein Rabatt von 20% auf Ihren Anzeigenpreis gewährt.
7. MÄRZ 1979
GRÜNDUNG
Am 7.3.1979 wurde die Werbegemeinschaft Olsberg Bigge e.V. durch Ausgliederung aus dem Kur- und Verkehrsverein zu einem selbständigen Verein. Die Begründung: die Interessen des Handels, der Dienstleistungen und des Handwerks besser in der Öffentlichkeit darstellen zu können.
RECHTLICHES
ZUR GRÜNDUNG
Die Leitung der Werbegemeinschaft bestand aus 5 Vorstands- und 8 Beiratsmitgliedern (Amtszeit Beirat 3 Jahre, gewählt durch die Hauptversammlung, Amtszeit Vorstand 3 Jahre, gewählt durch den Beirat).
GRÜNDUNGSVORSTAND
Karl-Heinz Lange · 1. Vorsitzender (Schuhhaus Vorderwülbecke)
Manfred Ditz · 2. Vorsitzender (Der neue Raum)
Richard Gudermann · Geschäftsführer (Immobilien Gudermann)
Felix Naber sen. · Beisitzer (Mode Cruse)
Adolf Korbmacher · Beisitzer (Mode Korbmacher)
1979 - 2018
1. VORSITZENDER/
1. VORSITZENDE
Karl-Heinz Lange (1979-1983)
Christa Lenze (1983-1995)
Klaus Mohr (1995-1998)
Hubert Ditz (1998-2004)
Dieter Brambor (2004-2005)
Felix Naber (2005-2006)
Helmut Schmücker (2006-Januar 2015)
Sven Flottmann (Januar 2015-Juli 2015)
Helmut Schmücker (Juli 2015-November 2018)
8. APRIL 2014
UMBENENNUNG
ZUR FACHWELT OLSBERG E.V.
Auf der Jahreshauptversammlung am 8. April 2014 wurde die Werbegemeinschaft Olsberg-Bigge e.V. in die Fachwelt Olsberg e.V. umbenannt.
NOVEMBER 2018-
GESCHÄFTSFÜHRENDER
VORSTAND
Im November 2018 wurde die Satzung der Fachwelt Olsberg e.V. dahingehend geändert, dass fortan ein geschäftführender Vorstand die Geschicke der Vereins leiten darf.
Bernadette Kimmlinger, Stefanie Brüschke, Tina Mettner (seit November 2018)
In der Zeit von November 2018 bis März 2020 gehörte unser langjähriger Kassierer Carsten Laube (†) ebenfalls dem geschäftsführenden Vorstand an.
WEITERE WICHTIGE
ZUSTÄNDIGKEITEN
Stefanie Brüschke (Kassiererin), Katharina Schmidt (Schriftführerin), Rita Förster (Buchhaltung)
UNSERE SATZUNG
Durch Auswahl des Plus-Zeichens (+) kann der jeweilige Reiter geöffnet werden, durch das Minus-Zeichen (-) wird dieser wieder geschlossen.
§ 01 - NAME UND SITZ DES VEREINS
Der Verein führt den Namen „Fachwelt Olsberg e. V.“. Er hat seinen Sitz in 59939 Olsberg. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 02 - ZWECK DES VEREINS
Gegenstand des Vereins ist ein gemeinschaftliches Image im Interesse der Olsberger Bevölkerung und der Olsberger Wirtschaft, insbesondere der Mitglieder. Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbereich gerichtet.
§ 03 - ORGANE DES VEREINS
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Beirat und der Vorstand.
§ 04 - MITGLIEDER-VERSAMMLUNG
Mindestens einmal im Jahr hat der Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, in der der Geschäftsbericht für das vergangene Jahr erstattet wird. Die Mitgliederversammlung ist mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Der Vorstand muss ferner eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangt wird.
Bei Satzungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder in einer Mitgliederversammlung erforderlich. Die Einberufung erfolgt schriftlich per Post, Fax oder E-Mail unter der Mitteilung der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von mindestens 10 Tagen. Über die gefassten Beschlüsse sind Niederschriften anzufertigen, die von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen sind.
§ 05 - BEIRAT
Der Beirat besteht aus neun bis dreizehn Mitgliedern. Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder. Dem Beirat obliegt die Bearbeitung der durchzuführenden Werbemaßnahmen und die Beschlussfassung darüber. Die Mitglieder des Beirates werden für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Ausscheidende Mitglieder werden in der jährlichen Mitgliederversammlung neu gewählt. Der Beirat wählt den Vorstand.
§ 06 - VORSTAND
Der geschäftsführende Vorstand gemäß §26 BGB setzt sich mindestens aus drei und maximal aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern zusammen. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er wird auf 3 Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
§ 07 - AUFNAHME DER MITGLIEDER
Mitglieder des Vereins können Firmen, Einzelpersonen, Behörden, Organisationen (Fach- und Wirtschaftsverbände etc.) werden. Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
§ 08 - AUSTRITT AUS DEM VEREIN
Der Austritt eines Mitgliedes ist nur am Ende eines Geschäftsjahres zulässig. Der Austritt ist jeweils bis zum 30. September durch eingeschriebenen Brief gegenüber dem Vorstand zu erklären. Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an das Vereinsvermögen.
§ 09 - BEITRÄGE
Die Beiträge bemessen sich nach einer gesonderten Beitragsordnung, die durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird.
§ 10 - AUFLÖSUNG DES VEREINS
Wird der Verein aufgelöst, so fällt das Vermögen des Vereins an das Wohlfahrtsamt der Stadt Olsberg.
RECHTLICHES
Die Satzung wurde am 07. März 1979 errichtet und der Verein unter der Registernummer VR159 beim Amtsgericht in Brilon eingetragen. Die Satzungsänderung wurde in der Mitgliederversammlung am 20. November 2018 beschlossen und dem Amtsgericht mitgeteilt.
MITGLIED WERDEN
Hier können Sie sich ganz einfach unsere Beitrittsdokumemte im PDF-Format herunterladen.
Einfach ausdrucken, ausfüllen und einreichen. Dies kann sowohl auf dem postalischen Weg als auch durch eine Abgabe erfolgen. Selbstverständlich können Sie die Dokumente auch per e-Mail zurücksenden.
Sie haben noch Fragen? Zögern Sie nicht und sprechen Sie einfach geziel ein Vorstandsmitglied an – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Fachwelt Olsberg e.V.
Bahnhofstraße 12
59939 Olsberg
Tel. 0 29 62 / 50 00
redaktion@fachwelt-olsberg.de